Optionsgeschäfte mit geringer Gewinnchance - Bank hat gesteigerte Aufklärungspflicht
Vermittelt eine Wertpapierhandelsbank Optionsgeschäfte an einen Anleger, bei denen hohe Kauf- und Verkauf-Aufschläge auf die Börsenpreise eine realistische Gewinnchance des Anlegers von vornherein ausschließen, unterliegt diese Bank einer gesteigerten schriftlichen Aufklärungspflicht... Beratung nicht nur mündlich... Telefonberater musste aufgrund der Kenntnisse des Anlegers von einem unerfahrenen Anleger ausgehen, welcher auf die Risiken hätte schriftlich hingewiesen werden müssen... Schadensersatzanspruch des Anlegers auch gegen Bankvorstand...