Urteil auch für andere „Rentenmodell“-Anleger relevant
Der Bundesgerichtshofs hat am 21. März 2005 in mehreren Urteilen Anlegern gegen Gesellschaften der Göttinger Gruppe den Rücken gestärkt.
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Der Bundesgerichtshofs hat am 21. März 2005 in mehreren Urteilen Anlegern gegen Gesellschaften der Göttinger Gruppe den Rücken gestärkt.
Im März 2005 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, ob deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen schuldhaft fehlerhafter Beratung über den Erwerb von Wertpapieren der außerordentlich kurzen Verjährungsregelung des § 37a Wertpapierhandelsgesetzes (WphG) unterliegen.
Der Bundesgerichtshof hat über Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften alte Fassung (KAGG, jetzt Investmentgesetz InvG) entschieden.
Mit einem bahnbrechenden Urteil hat der Bundesgerichthof jetzt die Rechte Zehntausender Anleger gestärkt. welche riskante Unternehmensbeteiligungen abgeschlossen haben.
Für die Anlageentscheidung ist der Prospekt über die Kapitalanlage oftmals die einzige schriftliche und damit wichtigste Informationsquelle. Der Prospekt bildet neben einer eventuellen mündlichen Beratung durch einen Vermittler die Grundlage der Entscheidung. Wegen der Tragweite der Prospektangaben müssen diese deshalb wahrheitsgemäß und vollständig von den Prospektverantwortlichen dargestellt werden. Bei diesen handelt es sich in erster Linie um die Initiatoren, Gründer und Gestalter der Kapitalanlagegesellschaft.
Der Bundesgerichtshof hat den Anlegerschutz ein weiteres Mal gestärkt. Im verhandelten Fall hat der II. Zivilsenat am 19. Juli 2004 entschieden, dass betrügerische Vorstandsmitglieder persönlich ihren Aktionären für falsche Ad-hoc-Mitteilungen (Börsenmitteilungen) haften.
Auf der Suche nach einer weiteren Einnahmequelle hat die Finanzverwaltung die geschlossenen Immobilienfonds entdeckt.
Zunehmend werden, oft von österreichischen oder einigen wenigen süddeutschen Banken, aber auch über das Internet oder von spezialisierten Kreditvermittlern, Hypothekenkredite mit einem effektiven Jahreszinssatz ab 1,6 % angeboten.
Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs urteilte am Montag den 14. Juni 2004 positiv für Anleger von geschlossenen Immobilienfonds.
Der BGH hat in Sachen fremdfinanzierte geschlossene Immobilienfonds mit seinem Urteil vom Juli 2003 anlegerfreundlich entschieden.
In der Blütezeit der 90er Jahre, als es sehr günstig war, einen Kredit aufzunehmen, weil die Zinsen nicht sehr hoch waren und dies steuervergünstigend beim Finanzamt geltend gemacht werden konnte, war es für viele Anleger verlockend, Kreditverträge abzuschließen.
Wenn Sie momentan auch dieser Ansicht sind, dann kann es sein, dass Sie Ihr Geld, nachdem Sie lange "beschwatzt" worden sind, in die falschen Hände gelegt haben und z.B. in Immobilienfonds oder Aktien fehlinvestiert haben. Vielleicht deshalb, weil Sie bezüglich der Risiken, die eine Investition mit sich bringen kann, überhaupt nicht aufgeklärt wurden. Werden "heiße" Tipps an die Anleger ohne Aufklärung über die Risiken weitergegeben, so macht sich grundsätzlich der Tippgeber haftbar für den Schaden, u.a. für den entgangenen Gewinn, der aus einer Fehlinvestition resultieren kann.