By Daniel Holdinghausen on Montag, 04. April 2005
Category: Anlegerschutz

Unternehmensbeteiligungen

Stille Gesellschafter können mehr als ihren oft wertlosen Anteil zurückverlangen

Mit einem bahnbrechenden Urteil hat der Bundesgerichthof jetzt die Rechte Zehntausender Anleger gestärkt. welche riskante Unternehmensbeteiligungen abgeschlossen haben.

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