By Daniel Holdinghausen on Montag, 02. April 2007
Category: Anlegerschutz

Sittenwidrige Ehegattenbürgschaft

Darlehensvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben - müssen auch beide zurückzahlen?

Ehepartner unterschreiben oftmals einen Darlehensvertrag gemeinsam - vor allem wenn die Ehe (noch) intakt ist. Einer ist der Darlehensnehmer, der andere unterschreibt oftmals „pro forma“. Inwieweit dieser „nur“ mitunterschreibende Ehepartner das Darlehen zurückzahlen muss, welche Position dieser Ehepartner gegenüber der Bank hat, ist dabei oft unklar. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen vom mitunterzeichenden Ehepartner kein Geld verlangt werden kann...

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