By Daniel Holdinghausen on Montag, 04. April 2005
Category: Anlegerschutz

Prospekthaftung

Auch wo „Neuer Markt“ nicht steht, kann „Neuer Markt“ drin sein

Der Bundesgerichtshof hat über Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften alte Fassung (KAGG, jetzt Investmentgesetz InvG) entschieden.

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