Auch wo „Neuer Markt“ nicht steht, kann „Neuer Markt“ drin sein
Der Bundesgerichtshof hat über Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften alte Fassung (KAGG, jetzt Investmentgesetz InvG) entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat über Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften alte Fassung (KAGG, jetzt Investmentgesetz InvG) entschieden.