By Daniel Holdinghausen on Montag, 04. April 2005
Category: Anlegerschutz

Prospekthaftung verschärft

Hohe Vermittlungsprovisionen und erzielbare Mieten bei Kapitalanlagen müssen für Anleger erkennbar sein

Für die Anlageentscheidung ist der Prospekt über die Kapitalanlage oftmals die einzige schriftliche und damit wichtigste Informationsquelle. Der Prospekt bildet neben einer eventuellen mündlichen Beratung durch einen Vermittler die Grundlage der Entscheidung. Wegen der Tragweite der Prospektangaben müssen diese deshalb wahrheitsgemäß und vollständig von den Prospektverantwortlichen dargestellt werden. Bei diesen handelt es sich in erster Linie um die Initiatoren, Gründer und Gestalter der Kapitalanlagegesellschaft.

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