By Daniel Holdinghausen on Montag, 03. Mai 2010
Category: Anlegerschutz

Mögliche Gefahr der einseitigen Beratung: Von wem bekommt der Anlageberater Provision?

Es besteht nicht immer die Pflicht des Anlageberaters, über seine Provisionen aufzuklären

Seit einigen Jahren, seit der Bundesgerichtshof vermehrt über Innenprovisionen, sog. Kick-backs, bei Banken entscheiden muss, ist das umfassende Thema der ungefragten Aufklärung der Kunden durch Banken und Anlageberater über ihren Erhalt von Provisionen bei Abschluss der dem Kunden empfohlenen Geldanlagen nach wie vor aktuell. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.04.2010 entschieden, dass für einen freien Anlageberater eine solche Pflicht nicht besteht. Der Anlageberater, welcher nicht an eine Bank gebunden ist, muss seinen Kunden nicht ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufklären. Eine solche Aufklärungspflicht besteht dann...

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