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Bundesgerichtshof: Anlagevermittler haftet für Richtigkeit der Modellrechnungen
Plausibilität und Logik von verwendeten Modellrechnungen muss vom Vermittler geprüft werden
Der Bundesgerichtshof hat am 17.02.2011 entschieden, dass Anlagevermittler, welche für potentielle Investoren persönliche Modell-Berechnungen erstellen oder diesen vorlegen, einer Prüfung auf Plausibilität und Logik unterziehen müssen. Oftmals liegen den Entscheidungen der Anleger über die Investitionen in eine Geldanlage, zum Beispiel in geschlossene Immobilienfonds, sog. „Modell-Berechnungen“ oder „Wirtschaftlichkeits-Berechnungen“ zugrunde, welche der Anlagevermittler bereits vorgefertigt vorlegt oder individuell erstellt. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall...
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