By Daniel Holdinghausen on Montag, 04. April 2005
Category: Anlegerschutz

Achtung! Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler beim Kauf von Wertpapieren verjähren schnell

Im März 2005 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, ob deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen schuldhaft fehlerhafter Beratung über den Erwerb von Wertpapieren der außerordentlich kurzen Verjährungsregelung des § 37a Wertpapierhandelsgesetzes (WphG) unterliegen.

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